Tätigkeitsgebiete

Neben der Prozessvertretung vor den Gerichten zählt die außergerichtliche Beratung genauso zur Umsetzung der Mandanteninteressen wie die Führung von Vergleichsverhandlungen.

Gerade in stark emotional und wirtschaftlich belastenden Konflikten wie zum Beispiel in ehe- und unterhaltsrechtlichen Auseinandersetzungen lassen sich so oft jahrelange kostenintensive gerichtliche Verfahren vermeiden. Ist die eigene Rechtsposition allerdings nur streitig durchsetzbar, erfolgt die Vertretung mit der gleichen Durchsetzungskraft und Konsequenz.

 

  • Arbeitsrecht, Kündigung und Kündigungsschutz, Abfindung und Abmahnungen
  • Bau- und Immobilienrecht
  • Familienrecht, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht, Vermögensauseinandersetzung, Erbschaft
  • Forderungseinzug, Forderungsmangement und Zwangsvollstreckung in Schuldnervermögen
  • Mietrecht
  • Verkehrsrecht, Bußgeld und Fahrverbot, Schadensersatz und Schmerzensgeld nach Unfällen
  • Vertragsrecht
  • Zwangsversteigerungen, Abwehr und Verfahrensbetreibung, Teilungszwangsversteigerungen